Was versteht man unter Haushaltssteuerung?
Der Haushalt und die Rechnungslegung der Wallonie müssen dem von der Regierung festgelegten Kurs für die öffentlichen Finanzen entsprechen. Dieser Kurs gewährleistet die Tragfähigkeit der regionalen Finanzen. Er muss die innerbelgischen Verpflichtungen und die Regeln der europäischen makroökonomischen Steuerung einhalten.
Die Haushaltssteuerung erfolgt durch Analyse und Überwachung:
- Des Haushalts der allgemeinen Verwaltungsdienste (SPW, Kabinette der Mitglieder der wallonischen Regierung sowie Referate und ähnliche Einrichtungen)
- Des Haushalts der öffentlichen Verwaltungseinheiten
Was die WFE tut
- An der Vorbereitung und Ausarbeitung der regionalen Haushalte sowie an deren Ausführung mit;
- Analysiert die Haushalte und Jahresabschlüsse der öffentlichen Verwaltungseinheiten (UAP) und überwacht deren Haushaltsausführung, einschließlich ihrer Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und die Verschuldung der Region;
- Erarbeitet und überwacht die mehrjährigen Prognosen;
- Gibt auf Anfrage der Regierung, des SPW und der öffentlichen Verwaltungseinheiten Stellungnahmen zu den von diesen initiierten Maßnahmen ab, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und die Verschuldung der Region;
- Entwickelt spezielle Verfahren und Instrumente;
- Erarbeitet die Investitionspolitik und die dafür erforderlichen Mittel und sorgt für deren Überwachung;
- Beobachtet alternative Finanzierungsmöglichkeiten;
- Unterstützt die Regierung, das SPW, die UAP und die lokalen Behörden, die dies wünschen, bei der Konzeption, Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Investitionsprojekten oder -programmen;
- Begleitet und berät in Fragen der öffentlichen und privaten Rechnungslegung;
- Erstellt vorausschauende Finanz-, Haushalts- und Steueranalysen.
Der Haushalt der Wallonie
Der Haushalt der Wallonie entspricht der Konsolidierung des Haushalts der allgemeinen Verwaltungsdienste einerseits und der Haushalte der öffentlichen Verwaltungseinheiten andererseits.
Der Haushalt der allgemeinen Verwaltungsdienste
Die Dienststellen der allgemeinen Verwaltung umfassen den Service Public de Wallonie, die Kabinette der Mitglieder der wallonischen Regierung sowie die Referate und ähnliche Einrichtungen. Jedes Jahr verabschiedet das wallonische Parlament:
- Das Dekret über die Einnahmen der Region;
- Das Dekret über den Gesamthaushalt der Region.
Der Haushalt der allgemeinen Verwaltungsdienste wird von der Regierung auf der Grundlage von Vorschlägen der Verwaltung aufgestellt. Er spiegelt die politischen Prioritäten der Regierung wider.
Der Haushalt der UAP
Die öffentlichen Verwaltungseinheiten (UAP) sind öffentliche oder vom öffentlichen Sektor kontrollierte Einrichtungen, die die Politik der wallonischen Regierung ergänzend zu den Maßnahmen des Service Public de Wallonie umsetzen. Die UAP gehören zum Teilsektor S.1312 (Verwaltungen der föderalen Staaten) im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010).
Jede UAP erstellt ihren Jahreshaushalt.
Die Konten der öffentlichen Verwaltung
Die Wallonie unterliegt der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG).
Das Institut für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen ist für die Erstellung der Konten der öffentlichen Verwaltungen auf der Grundlage der von den verschiedenen belgischen Regierungsebenen übermittelten Daten zuständig. Diese Daten werden über die Allgemeine Dokumentationsdatenbank des Föderalstaates weitergeleitet, die die wirtschaftliche Zusammenfassung erstellt.
Die wirtschaftliche Gruppierung konsolidiert die Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen Verwaltung und der UAP, die nach dem Prinzip der periodengerechten Abgrenzung verbucht werden.
Anhand der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen lässt sich der Finanzierungssaldo (Saldo B.9) des Staates ermitteln. Der Saldo B.9 ist der Referenzindikator im Rahmen der europäischen makroökonomischen Steuerung (Maastricht-Kriterien).
Rechtlicher Rahmen WBFIN
WBFIN bezieht sich auf den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für den Haushalt und die öffentliche Rechnungslegung der wallonischen öffentlichen Verwaltungen.
Im Jahr 2003 wurde die öffentliche Rechnungslegung in Belgien durch ein neues Gesetzespaket neu geregelt, was einen grundlegenden Bruch mit den bisherigen Praktiken darstellte. Dieser Rahmen, der sich aus dem Gesetz vom 16. Mai 2003, das die allgemeinen Bestimmungen für die Haushalte, die Kontrolle der Subventionen und die Rechnungsführung der Gemeinschaften und Regionen sowie die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof in seiner geänderten Fassung, überträgt die im privaten Sektor entwickelten Grundsätze der strengen Rechnungsführung und der finanziellen Transparenz auf den öffentlichen Sektor.
Der Geltungsbereich dieses Rahmens erstreckt sich sowohl auf die föderale Behörde als auch auf die föderalen Einheiten, insbesondere auf die Wallonische Region, und gewährleistet so eine Harmonisierung der Rechnungslegung auf belgischer Ebene. Diese gesetzliche Vereinheitlichung stellt einen bedeutenden Fortschritt hin zu einer besseren Vergleichbarkeit der öffentlichen Rechnungslegung und einer erhöhten Transparenz der öffentlichen Finanzen dar.
Die zentrale Neuerung des Rahmens von 2003 besteht in der Verpflichtung der föderalen Einheiten, eine allgemeine Buchführung in Verbindung mit der Haushaltsbuchführung zu führen. Diese doppelte Buchführung ist zwar in buchhalterischer und IT-technischer Hinsicht anspruchsvoll, ermöglicht jedoch ein mehrdimensionales Verständnis der öffentlichen Verwaltung, da sie einerseits die wirtschaftliche Realität der Vorgänge widerspiegelt und andererseits Rechenschaft über die Verwendung der von der Exekutive bewilligten und vom Parlament verabschiedeten Haushaltsmittel ablegt.
Um dieser grundlegenden Auflage des Gesetzes über allgemeine Bestimmungen nachzukommen, hat die Wallonische Region das Dekret vom 15. Dezember 2011 über die Organisation des Haushalts, der Rechnungslegung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten in seiner geänderten Fassung erlassen. Dieses Dekret, das sogenannte „WBFin“-Dekret, ist das Instrument zur regionalen Umsetzung der föderalen Verpflichtungen und bildet das Rückgrat des wallonischen öffentlichen Finanzverwaltungssystems. Es gilt sowohl für die regionale Gebietskörperschaft als auch für alle wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten (UAP).
Referenztexten
Dekret vom 15. Dezember 2011
Beschluss der wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017
Beschluss der wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017
Öffentliche Investitionen
Öffentliche Investitionen zielen darauf ab, den Wallonen moderne und leistungsfähige Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beitragen.
Die Region investiert in die Infrastruktur entweder direkt (Straßen- und Wasserstraßennetz) oder über UAP (Autobahnnetz, Schleusen, soziale Infrastruktur, Flughafeninfrastruktur) oder durch die Subventionierung anderer Sektoren (lokale Behörden, Unternehmen oder gemeinnützige Vereine im Dienste der Haushalte).
WFE berät die Region und ihre UAP in Bezug auf öffentliche Investitionspläne und -programme. Diese Beratung berücksichtigt bewährte Verfahren im Bereich öffentlicher Investitionen.
Diese Kompetenz umfasst auch den Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), einschließlich der Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden
Rundschreiben des Ministers für lokale Behörden vom 24. Dezember 2010
Da es keine Definition für PPP gibt, kann die WFE mit verschiedenen Arten von Partnerschaften und öffentlichen Investitionen befasst werden, unabhängig davon, ob sie sich auf einen bestimmten Rahmen beziehen (z. B. Bauförderungsauftrag oder Konzession) oder in Ad-hoc-Formen umgesetzt werden (Drittinvestorenmechanismen, langfristige Pachtverträge usw.).
Die WFE kann in verschiedenen Phasen des öffentlichen Investitionsvorhabens, das in Form einer PPP durchgeführt wird, tätig werden. Sie kann sowohl zu grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückgriff auf PPP als auch zu spezifischeren rechtlichen oder finanziellen Aspekten konsultiert werden.
Die WFE verfügt über Instrumente zur vorläufigen finanziellen Bewertung, die den Behörden Aufschluss über die Vorteile einer solchen Vertragsform geben sollen. Sie hat zudem einen qualitativen Bewertungsrahmen entwickelt, der es ermöglicht, für ein bestimmtes Projekt den nicht rein finanziellen Nutzen des Einsatzes einer ÖPP zu beurteilen.
WFE legt zudem großen Wert auf die Verbreitung bewährter Praktiken. In diesem Zusammenhang ist WFE für die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaft Mitglied des EPEC (Europäisches Kompetenzzentrum für PPP), das neben Fachleuten der Europäischen Investitionsbank rund vierzig öffentliche Stellen vereint, die sich mit öffentlichen Investitionen befassen, die insbesondere in Form von PPP getätigt werden. Die WFE vertritt die Region und die Gemeinschaft zudem in verschiedenen internationalen Gremien, die auf PPP spezialisiert sind (innerhalb der OECD und der UNECE).
Spending Review
Die WFE koordiniert die jährliche Spending Review.
SPOC-ICN
Die WFE ist der benannte Ansprechpartner und regionale Partner für die belgischen, europäischen und internationalen Finanz- und Steuerbehörden. WFE fungiert zudem als zentrale Anlaufstelle der Region gegenüber dem Institut für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (ICN).
Innerhalb der WFE ist Stéphanie WINTEIN als SPOC (Single Point of Contact) gegenüber dem ICN benannt.
Der SPOC ist unter anderem zuständig für:
- Erhebung der vom ICN benötigten Informationen und Statistiken
- Vertretung der Region in den Arbeitsgruppen, die gemäß dem zwischen dem ICN und den belgischen Behörden geschlossenen Protokoll mit der Erstellung der erforderlichen Tabellen, Kalkulationstabellen und Listen beauftragt sind
- Die vom ICN an die öffentlichen Stellen gerichteten Ersuchen um zusätzliche Informationen fristgerecht weiterleiten und die Antworten an das ICN übermitteln
- Das ICN über alle Änderungen zu informieren, die sich auf die Datenübermittlung sowie auf die Erstellung der ESVG-Statistiken und des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit auswirken könnten
- Vertretung der Region bei den im Kooperationsprotokoll vorgesehenen Sitzungen zum gegenseitigen Informationsaustausch
- Zentralisierung und Weiterleitung der zuvor von den öffentlichen Stellen und den Datenlieferanten angeforderten Stellungnahmen an das ICN bezüglich der Auswirkungen von Projekten oder Transaktionen auf den Finanzierungssaldo und die Verschuldung der Region
- Erstellung einer Liste aller vom ICN erwarteten statistischen Daten, ihrer Übermittlungshäufigkeit und des erforderlichen Formats