Willkommen auf der Seite für die öffentlichen Verwaltungseinheiten (UAP) der Wallonie.
Diese Seite enthält die wesentlichen Ressourcen, um Ihren Verpflichtungen in Bezug auf Berichterstattung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung gemäß dem Dekret WBFIN vom 15. Dezember 2011 in seiner geänderten Fassung nachzukommen.
Berichterstattung
Gemäß der wallonischen, belgischen und europäischen Gesetzgebung unterliegen die UAP einer Reihe von Berichtspflichten in den Bereichen Haushalt, Rechnungswesen und Finanzen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die wallonischen UAP verschiedene Berichte ausfüllen und an WFE übermitteln.
Allgemeine Dokumentationsdatenbank (BDG)
Wirtschaftliche Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben
Die wirtschaftliche Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres ist Gegenstand vorläufiger und endgültiger Berichte, die nach einem festgelegten Zeitplan erstellt und zur Veröffentlichung an die Allgemeine Dokumentationsdatenbank übermittelt werden.
Vierteljährliche Berichterstattung
Die europäische Gesetzgebung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen vierteljährlich zu veröffentlichen. In diesem Rahmen sind die verschiedenen Einheiten des Sektors S.1312, die der FWB unterstehen, verpflichtet, diese Daten gemäß dem mitgeteilten Zeitplan an die Allgemeine Dokumentationsdatenbank (BDG) zu übermitteln.
Building Blocks
Die „Building Blocks“ sind ein vom ICN entwickeltes systematisches und standardisiertes Datenerhebungsinstrument, das für die Erstellung der Finanzkonten der belgischen öffentlichen Verwaltung gemäß den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) sowie der Statistiken zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (PDE) erforderlich ist.
Das eingerichtete Erhebungssystem basiert auf mehreren „Building Blocks“, mit denen eine den statistischen Anforderungen entsprechende Bilanz erstellt werden kann.
Die Datenerhebung umfasst alle finanziellen Vermögenswerte (BBA) und Verbindlichkeiten (BBL) in Finanzinstrumenten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013. Die Aktiva und Passiva sind auf einer nicht konsolidierten, Basis zu melden, d. h. vor Abzug der Aktiva/Passiva, deren Gegenpartei eine zum Sektor des Staates gehörende Einheit ist.
Sonstige Meldungen
Je nach den spezifischen Tätigkeiten bestimmter UAP werden auch weitere Meldungen verlangt, wie beispielsweise:
- Gewährung von Garantien;
- Gewährung von Krediten und Beteiligungen;
- Verkauf von Vermögenswerten (> 1 Million Euro);
- Saldenbestätigung;
- ÖPP und Konzessionen.
Berichtstermine
Auf dieser Seite finden Sie den Zeitplan für die Berichterstattung, dem die öffentlichen Verwaltungseinheiten (UAP) gemäß dem sogenannten „WBFIN“-Dekret vom 15. Dezember 2011 in seiner geänderten Fassung unterliegen.
Liste der öffentlichen Verwaltungseinheiten
Die offizielle Liste der öffentlichen Einheiten, die dem Sektor der öffentlichen Verwaltung (S.13) zugeordnet sind, einschließlich des wallonischen Teilsektors S.1312, wird vom Institut für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (ICN) zweimal jährlich (im April und im Oktober) erstellt und veröffentlicht. Sie ist auf der Website des IVG (ICN) abrufbar.
Liste der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten (UAP)
Liste der Einrichtungen der Typen 1, 2 und 3 im Sinne des Dekrets WBFIN vom 15. Dezember 2011
Hier finden Sie die vollständige Liste der wallonischen Einrichtungen, die gemäß dem Dekret WBFIN vom 15. Dezember 2011 in die Typen 1, 2 und 3 eingeteilt sind.
Nützliche Unterlagen
Wirtschaftliche Klassifizierung
Die Wirtschaftsklassifikation ordnet die Einnahmen und Ausgaben der belgischen öffentlichen Verwaltung (einschließlich der UAP) nach ihrer Art – laufende Ausgaben, Investitionsausgaben, Transferausgaben, Schulden – und ihrem Verwendungszweck, indem sie ihnen einen Wirtschaftscode gemäß dem ESVG 2010 zuweist. Sie ist unerlässlich, um die Haushaltsvorgänge der föderalen Einheiten und des Föderalstaates in die Konten der belgischen öffentlichen Verwaltung einzubeziehen.
COFOG
Die COFOG (Classification of the Functions of Government) ist eine internationale Klassifikation, die die Daten zu den Ausgaben des Staates aus dem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nach den verschiedenen Zielen oder Funktionen aufschlüsselt, für die die Mittel verwendet werden.
Diese Klassifikation unterteilt die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung entsprechend ihrem Verwendungszweck in zehn Kategorien: allgemeine öffentliche Dienstleistungen; Verteidigung; öffentliche Ordnung und Sicherheit; Wirtschaft; Umweltschutz; Wohnungswesen und öffentliche Einrichtungen; Gesundheit; Freizeit, Kultur und Religion; Bildung; Sozialschutz.
Spoc@
Im Rahmen seines Auftrags zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungseinheiten hat WFE ein internes Tool namens Spoc@ entwickelt. Diese Online-Plattform ermöglicht es WFE, die von allen wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten übermittelten Daten effizienter zu konsolidieren, und bietet Ihrer öffentlichen Verwaltungseinheit einen direkten und sicheren Zugang, um:
- Ihre Berichtsdaten zu übermitteln;
- Ihren persönlichen Berichtszeitplan einzusehen;
- Die praktischen Informationen zu Ihrer Organisation zu aktualisieren;
- Das Ausfüllen der Building-Blocks-Formulare (derzeit AF.2 und AF.81);
- Gegebenenfalls Ihre Liquiditätsprognosen zu übermitteln (nur für UAPs, deren Konten Teil der regionalen Liquiditätszentralisierung sind).
Support und Kontakt
Unsere Teams stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zu unterstützen und die Qualität der im Rahmen der Überwachung der wallonischen öffentlichen Finanzen übermittelten Daten zu gewährleisten.
- Für weitere Informationen zu den von Ihrer Einrichtung auszufüllenden Berichten können Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei der WFE wenden, dessen Kontaktdaten Sie in Spoc@ finden.
- Bei technischen Problemen mit unserer Anwendung Spoc@ oder für eine Zugangsanfrage wenden Sie sich bitte per E-Mail an Florent Crevecoeur: florent.crevecoeur@wfe.wallonie.be.