Die öffentliche Verschuldung des Wallonie

Die öffentliche Vershuldung der Wallonie ist die Summe der aufgenommenen Kredite, die dazu dienen, eine eventuelle jährliche Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu decken.

Im Falle eines Defizits (wenn die jährlichen Einnahmen geringer sind als die jährlichen Ausgaben) ist die Aufnahme von Krediten notwendig, um über die finanziellen Mittel zu verfügen, die für die Umsetzung der Regionalpolitik erforderlich sind.

Wallonie Finances Expertises gewährleistet die Gesamtfinanzierung der öffentlichen Vershuldung der Wallonie gemäß den Richtlinien des für Haushalt und Finanzen zuständigen wallonischen Ministers und unter Beachtung der Empfehlungen des Conseil Régional du Trésor (Regionalen Schatzamtes (CORET)).

WFE ist zudem für die Verwaltung der kurz- und langfristigen Anlagen der Wallonie zuständig.

Konsolidierte Bruttoverschuldung der Wallonie

Die konsolidierte Bruttoverschuldung der Wallonie (oder Beitrag zur Maastricht-Verschuldung) beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 38.407,3 Millionen Euro, was einem Anstieg von 2.205,6 Millionen gegenüber 2023 entspricht.

in Millionen Euro zum 31.12.

2020

2021

2022

2023

2024

Konsolidierte Schulden

27.831,5

31.488,6

34.470,7

36.469,4

38.691,7

Vermögenswerte der Region S1312

18,0

15,0

33,0

45,7

47,2

Vermögenswerte der Region S13

58,3

44,8

226,1

222,1

237,2

Beitrag der Region zur Maastricht-Schuld

27.755,2

31.428,7

34.211,6

36.201,7

38.407,3

 

Quelle: WFE, eigene Berechnungen

Der Beitrag der Wallonie zur Maastricht-Schuld berücksichtigt die wallonischen Staatsschuldtitel, die von anderen institutionellen Einheiten des belgischen öffentlichen Sektors (S.13) im Sinne des ESVG gehalten werden.

Die beiden Komponenten der konsolidierten Bruttoverschuldung sind:

Direkte Verschuldung

  • Die direkten kurz- und langfristigen Schulden, d. h. die von der Wallonie direkt aufgenommenen Kredite zur Deckung ihres jährlichen Finanzierungsbedarfs.

Die direkten Schulden umfassen auch die internalisierten Kredite der wallonischen SPABS.

Indirekte Verschuldung

  • Die direkt von den UAPs des Konsolidierungskreises S.1312 der Wallonie zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten aufgenommenen Kredite. Diese Kredite sind in der Regel durch die Wallonie garantiert
  • Die von den UAP im Rahmen von Aufgaben, die ihnen von der wallonischen Regierung übertragen wurden, aufgenommenen Anleihen
  • Finanzierungsleasing
  • Die alternativen Finanzierungen, die vom Regionalen Zentrum für Gemeindehilfe und von der SOWAFINAL verwaltet werden 

Direkte langfristige Verbindlichkeiten

Die direkten Schulden der Wallonie (ohne SPABS) belaufen sich zum 31. Dezember 2025 auf 29.027,02 Millionen Euro, was einem Anstieg von 2.820,69 Millionen Euro gegenüber 2024 entspricht.

in Millionen Euro zum 31.12.

2021

2022

2023

2024

2025

Bankkredite

1.326,74

1.269,11

1.193,59

1.053,33

1.048,57

Schuldschein

2.522,50

2.502,50

2.502,50

2.602,50

2.610,50

Anleiheemissionen

14.394,50

17.132,00

19.027,00

21.744,00

24.204,00

  • Stand alone

382,00

180,00

140,00

115,00

115,00

  • Mittelfristige Schuldverschreibungen

355,00

325,00

90,00

60,00

50,00

  • Euro Medium Term Notes (Privatplatzierungen)

6.757,50

7.727,00

7.697,00

7.919,00

8.354,00

  • Euro Medium Term Notes (Benchmark)

6.900,00

8.900,00

11.100,00

13.650,00

15.850,00

EU-Darlehen (SURE & EIB)

598,80

598,82

873,82

866,50

1.058,95

Darlehen an die SPABS

-

-60,00

-60,00

-60,00

-60,00

 

Quelle: WFE, eigene Berechnungen


Zum 31. Dezember 2025 lauten die wichtigsten Kennzahlen zur direkten Verschuldung wie folgt:

Impliziter Durchschnittszinssatz (auf Jahresbasis)

1,879%

Gewichteter Durchschnittszinssatz

2,22%

Gewichtete ursprüngliche Laufzeit (Jahre)

TBD

Gewichtete Restlaufzeit (Jahre)

TBD

Anteil festverzinslicher Verbindlichkeiten 

92,65%

Laufzeit (Jahre)

TBD

 

Quelle: WFE, eigene Berechnungen

Direkte kurzfristige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten der Region mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, die ausschließlich aus Commercial Papers bestehen, belaufen sich zum 31. Dezember 2025 auf 782 Millionen Euro, was einem Rückgang von 11,5 Millionen gegenüber 2024  entspricht.

Die Commercial Papers der Region unterliegen rechtlich dem 2025 eingeführten ECP-Programm.

Indirekte Verschuldung

Die indirekte Verschuldung der Wallonie belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 10.880,9 Millionen Euro, was einem Rückgang von 314,6 Millionen Euro gegenüber 2023 entspricht.

in Millionen Euro zum 31.12.

2021

2022

2023

2024

Finanzierungsleasing

36,27

22,90

11,45

4,62

Delegierte Aufgaben und alternative Finanzierungen

2.459,30

2.393,99

2.285,35

2.119,58

FADELS

310,21

230,21

150,21

-

Konsolidierte Unternehmen S.1312

7.705,16

7.718,16

7.761,20

7.898,98

Überschwemmungen

415,00

1.015,98

987,35

857,73

 

Quelle: WFE, eigene Berechnungen

Garantieschuld

Die Wallonie kann für von Dritten aufgenommene Darlehen eine Bürgschaft übernehmen.

Die Hauptbegünstigten der regionalen Bürgschaft sind die UAPs des Konsolidierungskreises. Die von der Wallonie garantierten Anleihen der UAPs werden zudem unter den indirekten Verbindlichkeiten verbucht.

in Millionen Euro zum 31.12.

2021

2022

2023

2024

CRAC

2.332.856,73

2.190.713,06

2.066.802,51

2.212.035,30

Großkrankenhaus Charleroi

-

125.000,00

125.000,00

200.000,00

Groupe Santé CHC ASBL

120.303,41

115.530,25

110.679,29

105.749,25

FLFNW

1.144.072,91

1.303.876,22

1.396.727,47

1.445.708,52

Psychiatrische Klinik Les Marronniers

3.506,00

2.745,88

2.500,00

2.231,81

Die Rennstrecke von Spa-Francorchamps

15.400,00

13.441,60

12.354,89

11.217,75

SOFICO

612.070,78

587.195,64

560.107,67

533.842,75

SOWAER

187.241,45

165.739,31

129.505,33

105.170,04

OTW

299.987,98

323.022,26

291.688,27

296.056,78

SWCS

2.630.311,99

2.680.071,41

2.797.384,22

2.938.154,16

SWDE

11,05

5,53

0

0

SWL

1.216.735,39

1.133.090,35

1.047.186,89

970.454,26

Wallonie Entreprendre MD

k.A.

k.A.

k.A.

1.550,00

 

Quelle: WFE, eigene Berechnungen

Finanzierungsbedarf

Der aus dem ursprünglichen Haushalt 2025 resultierende Bedarf wurde auf 3,566 Milliarden geschätzt. Durch die folgenden Anleihen konnte dieser Bedarf gedeckt werden:

Nominalbetrag (EUR)

Zahlungstermin

Fälligkeitsdatum

Laufzeit  (Jahre)

All-in-Nettosatz entspricht TF (%)

50.000.000,00

06-01-25

06-01-27

2,00

2,49

50.000.000,00

17-01-25

11-01-27

1,98

2,695

10.000.000,00

22-01-25

22-01-55

30,00

4,116

1.000.000.000,00

23-01-25

22-06-35

10,41

3,609

500.000.000,00

23-01-25

22-06-54

29,41

4,149

10.000.000,00

10-02-25

10-02-55

30,00

4,017

10.000.000,00

10-02-25

10-02-55

30,00

4,022

30.000.000,00

21-02-25

21-02-28

3,00

2,619

30.000.000,00

05-03-25

05-03-27

2,00

2,536

10.000.000,00

10-03-25

10-03-28

3,00

2,607

65.000.000,00

17-03-25

17-03-27

2,00

2,516

47.000.000,00

20-03-25

20-08-40

15,42

4,072

45.000.000,00

11-04-25

11-09-42

17,42

4,065

20.000.000,00

16-04-25

16-04-31

6,00

2,997

1.000.000.000,00

14-05-25

22-06-32

7,11

3,159

700.000.000,00

14-05-25

15-03-43

17,83

4,037

25.000.000,00

22-09-25

22-09-27

2,00

2,328

100.000.000,00

30-09-25

30-01-31

5,33

2,974

20.000.000,00

30-09-25

27-08-27

1,91

2,396

 

Quelle: WFE, eigene Berechnungen


Der Finanzierungsbedarf, der sich aus dem ursprünglichen Haushalt 2026 ergibt, wird auf 3,3 Milliarden geschätzt.
Zum 31.03.2026 wurden folgende Anleihen aufgenommen, um diesen Bedarf zu decken:

Nennbetrag (EUR)

Zahlungstermin

Fälligkeitsdatum

Laufzeit (Jahre)

All-in-Nettosatz entspricht TF (%)

1.000.000.000,00

06-01-25

16-01-26

9

3,50

1.000.000.000,00

17-01-25

16-01-26

19

4,38

200.000.000,00

22-01-25

30-01-26

25

3,79

50.000.000,00

23-01-25

06-02-26

5

3,02

25.000.000,00

23-01-25

02-02-26

12

3,77

40.000.000,00

10-02-25

20-02-26

5

2,97

30.000.000,00

10-02-25

25-02-26

10

3,58

20.000.000,00

21-02-25

20-03-26

30

4,62

25.000.000,00

05-03-25

23-03-26

13

4,00

25.000.000,00

02-04-26

02-04-36

10

3,92

 

Quelle: WFE

Instrumente

Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen und finanziellen Instrumenten, die die Wallonische Region einsetzt, um die zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs aufgenommenen Mittel zu beschaffen.

Ratings

Die Wallonie verfügt über ein von Moody’s vergebenes Finanzrating.

Am 24. April 2026 stufte Moody’s die Region mit Baa1 (Ausblick: stabil) ein.

Moody’s rating

Wallonien verfügt zudem über ein von Vigeo vergebenes ESG-orientiertes Nicht-Finanzrating.

Thematische Emissionen

Die Region verfügt seit 2019 über ein Sustainability Bond Framework, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, umweltfreundlichen und sozial verantwortlichen Wirtschaft zu unterstützen.

Dank dieses Rahmens ist die Region heute mit etwas mehr als 9 Milliarden Euro an eingeworbenen Mitteln einer der wichtigsten Emittenten von grünen, sozialen und nachhaltigen Anleihen in Belgien.

Die durch diese Art von themenbezogenen Anleihen aufgenommenen Mittel (Use of Proceeds) ermöglichen die Finanzierung folgender Ausgaben:

Förderfähige grüne Kategorien

  • Erneuerbare Energien
  • Energieeffizienz und COâ‚‚-arme Gebäude
  • Nachhaltige Mobilität
  • Nachhaltige Ernährung
  • Kreislaufwirtschaft
  • Schutz von Ressourcen, Land und Biodiversität

Förderfähige soziale Gruppen

  • Bildung und Beschäftigungsförderung
  • Sozioökonomische Integration und Empowerment
  • Zugang zu Wohnraum
  • Zugang zu grundlegender Infrastruktur und wesentlichen Dienstleistungen 

Über Wallonien

Belgien ist ein föderaler Staat, der sich aus Gemeinschaften und Regionen zusammensetzt (Artikel 1 der Verfassung).

Wallonien ist neben der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt eine der drei Regionen, aus denen Belgien besteht.

Zuständigkeiten

Die Befugnisse und Zuständigkeiten der Wallonie sind in der belgischen Verfassung sowie im Sondergesetz über institutionelle Reformen (LSRI) vom 8. August 1980, insbesondere in der Fassung von 1988 und 1993, festgelegt. Zu ihren Zuständigkeitsbereichen gehören:

  • Lokale Behörden, Soziales und Gesundheit,
  • Unternehmen, Beschäftigung und Forschung,
  • Mobilität und Wasserstraßen,
  • Straßen und Gebäude,
  • Raumordnung, Wohnungswesen, Kulturerbe und Energie,
  • Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt,
  • Steuern.

Finanzierungsquellen

Die Finanzierungsquellen der Wallonie sind im Sondergesetz bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen (LSF) vom 16. Januar 1989 festgelegt.

Die Finanzierung des Haushalts der Wallonie wird gewährleistet durch:

  • Nichtsteuerlichen Einnahmen;
  • Den in diesem Gesetz genannten Steuereinnahmen;
  • Einnahmen aus der Ausübung der Steuerautonomie im Bereich der Einkommensteuer, die in Titel III/1 genannt sind;
  • Der zugewiesenen Anteile an den Einnahmen aus Steuern und Abgaben;
  • Föderale Zuweisungen;
  • Einem Mechanismus der nationalen Solidarität;
  • Für den Zeitraum von 2015 bis 2033 einen Übergangsmechanismus;
  • Anleihen. 

Die von der Region im Jahr 2024 erzielten Einnahmen:

EUR (festgestellte Ansprüche) Ergebnisse 2024 (festgestellte Ansprüche)
Zugewiesener Anteil der IPP / IPP-Zuschläge

3.518.194.536

Regionale Steuern

3.165.958.058

  • Davon vom Fôderalstaat erhobene Einkommensteuer

2.286.075.761

  • Davon von der Region erhobene Einkommensteuer

879.882.297

Zuweisung für übertragene Zuständigkeiten

3.237.021.903

Zuweisung Sainte Emilie

4.544.371.819

Zuweisung des Föderalstaates (TC/TMC/PRI/Glücksspiele und Wetten)

17.731.753

Zuschuss der Französischen Gemeinschaft

431.622.000

Sonstige Einnahmen

1.279.524.147

Zweckgebundene Einnahmen

314.250.747

EINNAHMEN (ohne Anleiheerlöse)

16.508.674.963

Einnahmen aus Anleihen

3.147.000.000

GESAMTEINNAHMEN

19.655.674.963

 

Quelle: WFE, eigene Berechnungen

Ohne die Einnahmen aus Anleihen lassen sich die Einnahmen in drei große Kategorien einteilen, die 16.508.674 Millionen € ausmachen 

  • 6.772,948 Millionen €, d. h. 34 %, stammen vom Föderalstaat über die Zuweisungen für „übertragene Zuständigkeiten“ und den Anteil der regionalen Steuerbehörden. Dieser Teil der Einnahmen ist garantiert und seine Entwicklung ist im speziellen Finanzierungsgesetz festgelegt.
  • 4.975,993 Millionen €, d. h. 25 %, stammen ebenfalls vom Föderalstaat, werden jedoch im Rahmen der intrafranzösischsprachigen Abkommen von Sainte-Emilie und Saint-Quentin über die Französische Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) weitergeleitet. Diese Abkommen betreffen die Übertragung von Zuständigkeiten an die Region im Anschluss an die 6.Staatsreform.  
  • 4.759,732 Millionen €, d. h. 24 %, stammen aus den Eigenmitteln der Region durch regionale Steuern und Abgaben, zweckgebundene Einnahmen und sonstige Einnahmen.  
Analystes financiers en réunion

Darüber hinaus nimmt die Region im Jahr 2024 Kredite in Höhe von 3.147,00 Mio. EUR auf (16 % der Gesamteinnahmen). Dieser Kreditbetrag umfasst die Refinanzierung der Tilgungen des Jahres 2024, die sich auf 621,02 Mio. EUR beliefen.

Ein Teil der Einnahmen der Region stammt somit aus Transferzahlungen des Föderalstaates. Bei Überschreitung der im LSF vorgesehenen Fristen für die monatlichen Zahlungen oder bei unzureichender Zahlung und nach Meldung dieser Situation an den  föderalen Finanzminister hat die betreffende Region das Recht, bei einem zuvor benannten Kreditinstitut mit Zustimmung des föderalen Finanzministers  eine Anleihe aufzunehmen. Dieses Darlehen unterliegt von Rechts wegen der Garantie des Föderalstaates. Die finanziellen Modalitäten dieses Darlehens sind Gegenstand einer zuvor zwischen dem föderalen Finanzminister, der jeweiligen Exekutive und dem betreffenden Kreditinstitut geschlossenen Rahmenvereinbarung. Die Zins- und Tilgungszahlungen für dieses Darlehen gehen direkt zu Lasten des Föderalstaates.

Im Zuge der aufeinanderfolgenden Staatsreformen wurde durch innerfranzösischsprachige Vereinbarungen die Übertragung von Zuständigkeiten, die normalerweise der Föderation Wallonie-Brüssel (der Französischen Gemeinschaft Belgiens) obliegen, auf Wallonien geregelt. Die Vereinbarungen von Saint-Quentin und Sainte-Emilie regeln die entsprechenden Finanztransfers zwischen Wallonien und der Föderation.


Fläche, Bevölkerung und Wirtschaft

Indikatoren

Wert (aktuelle Größenordnung)

Fläche

16.901 km²

Bevölkerung

3,66 Millionen Einwohner (2024, Schätzung)

BIP

136 Milliarden € (2023)

BIP pro Kopf

32.700 € (2023)

Anzahl der Provinzen

5

Anzahl der Gemeinden

261

Gesamtlänge des Straßennetzes

81.000 km

Davon Landstraßen

6.944 km (davon 874–886 km Autobahnen)

Wasserstraßen

451 km

Autonome Häfen

4 (Lüttich, Namur, Charleroi, Zentral und West)

Wichtigste Regionalflughäfen

2 (Brussels South Charleroi Airport und Liège Airport)

Zahlreiche Indikatoren sind auf der Website des öffentlichen wissenschaftlichen Instituts IWEPS verfügbar.

Kontakt

Etienne DEVEUX
Stellvertretender Gesamtkoordinator
etienne.deveux@wfe.wallonie.be
+32473542786

Melvin BONAVENTURE
Front Office
melvin.bonaventure@wfe.wallonie.be
+32498256506

Dominique VANDERHULST
Middle Office
dominique.vanderhulst@wfe.wallonie.be
+32478758443